austilgen,
V.;
die wobd. (v. a. halem.) Belege mit -k-, -ck-
gehen auf eine -jan-
Bildung zurück ().1.
›etw. (Konkretes) beseitigen, entfernen‹.Wortbildungen:
(hierher oder zu 2 oder 3, kaum monosemierbar): austilger
austilgig
austilgung
unaustilgig
Belegblock:
außTilgig. Delebilis, e. vnaußTilgig. Indelebilis.
Ebd.
:
Außtilckung (die) Zerstoͤrung. Obliteratio. Deletio.
wo ainer ain marchstain außtilget.
2.
›etw. (auf einer Unterlage Haftendes, meist: Geschriebenes) austragen, löschen, tilgen‹; ütr.: ›(die Erinnerung an etw./jn.) löschen‹, als Synekdoche: ›(eine eingetragene Schuld) löschen‹.Wortbildungen:
austilgung
Belegblock:
unde habe sich der sechczigk schogk, dy ir vorschrebin waren, vorczogen unde dy in deme statbuche laßin ußtelgen.
Ebd.
74, 24
: der frouwen ist unhulfflichin, ap dy vorczicht addir ußtelgunge ane yrer formunden [...] bywesin geschen were.
der HERR wird seinen namen austilgen vnter dem Himel / vnd wird jn absondern zum vnglück.
Ebd.
Kol. 2, 14
: [Gott] hat vns geschenckt alle sunde / vnd ausgetilget die Handschrifft so wider vns war.
vertilge
[OOa:
austilge]
mich von deinem bůch das du hast geschriben. vßTilgen eyn schrifft.
Einsi nam̃en oder gedaͤchtnus Außtilcken. [...]. Geschriben ding Außtilcken oder durchthůn.
so ist das unschuldig Blut des alten grafen etlich hundert jar uf der stegen gesehen worden, das es nit het mögen ussgedilket werden.
3.
›jn. (auch: Gruppen) physisch vernichten, (Tiere) ausrotten; etw. (Herrschaftsgebilde, Bräuche, Instanzen o. ä.) zerstören, abschaffen‹.Syntagmen:
das geschöpf / recht / wort / reich, den leib / stam, die kirchweihe / oberkeit, die bauern / ketzer a.
Belegblock:
Die vbrigen von BenJamin müssen ja jr Erbe behalten / das nicht ein Stam ausgetilget werden von Jsrael.
die undertanen [...] wolten [...] kainer mer leybaigen, sonder des alles frey sein, ja auch die oberkaiten gar zu erschlagen und auszudilgen sich understeen.
noch den ist glouben vil nützen, ja wol vast ergern und ußdilken.
dann der den leip hat auszudilgen und [...] der ihm hat sein anfang geben, der hat ihm auch sein end zu geben.
Dergleichen haben die Römer außgetilgt nachvolgende künigreich.
4.
›(Licht oder Schatten) aufheben; (Flammen) löschen‹; Interpretation des einzigen Beleges unsicher.Belegblock:
Licht und finsternuͤß (dehrer ie eines deß andern staͤrcke zwar schwaͤchet / aber nicht gaͤntzlich außtilget).
5.
›etw. (Belastendes, meist: die Sünde) löschen, tilgen, überwinden, aufheben‹.Belegblock:
wie ich so unsegelich leit [...] aus den sinnen ausgraben, austilgen und ausjagen sülle.
Seiner Veter missethat müsse gedacht werden fur dem HERRN / Vnd seiner Mutter sünde müsse nicht ausgetilget werden.
werden freilich die Suͤnden nicht durchs geweihete Wasser außgetilget vnd abgewaschen.
Von wegen der gleichheit mit got mag er verurteilen, wegknemen, außtilgen und abwischen aller menschen ubeltat und sünd.
Ebd.
104
: das leiden Christi [...] tilgt gar leichtlich auß die hell.
Ebd.
83
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