aussteuerung,
die
;
-Ø/-en.
1.
›erbrechtliche Versorgung, Ausstattung, Abfindung von jm.‹ (als Handlung); metonymisch: ›Ausstattungsmasse‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
 2, ; vgl.  1.
Syntagmen:
jm. die a. überantworten
;
jm. etw. der a. halb schuldig sein
;
ziemliche a.

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
13, 4
(
Nürnb.
1484
):
das das bleibend der Ee. so lang vnd es seins wittibstůls vnuerruckt bleibt. seinen genieß dauon. mit erziehung. hinpringung vnd außstewrung geistlich od’ wertlich des abgegãgẽ verlassen kynde. ob es die alßdann ließ. vñ auch mit angreiffung desselben auf die Eehaft habẽ sol.
2.
›Ausstattung von jm. (in allen Belegen: Frauen) zur Heirat‹; als Metonymie: ›Aussteuer, Heiratgut‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Syntagmen:
jn. um die a. bitten, jm. etw. zur a. geben
;
gefärliche
(›nicht durch angemessenes Vermögen gedeckte‹)
a.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
um 1400
):
so sol doch kain gloͤbiger [...] desselben der frowen zůgeprachten hiratgůts ußstúrung, morgengab und ererpten und angefallnen guͤtter [...] in dhainen weg vaͤchig sin.