ausstellig,
Adj.
1.
als präd. Attr.:
jn. ausstellig machen
›jn. zum Verlassen der Verhandlungs-, Beratungsstätte auffordern‹;
vgl.  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schweiz. Id. (a.
1531
).
2.
›ausstehend, unbezahlt, unbeglichen‹;
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  2.

Belegblock:

UB Zug
702, 30
(
halem.
,
1428
):
umb die alten ußstelligen und ǒch die húrigen nútz, so von der kirchen vervallen sind.