ausstellig,
Adj.
1.
als präd. Attr.: jn. ausstellig machen
›jn. zum Verlassen der Verhandlungs-, Beratungsstätte auffordern‹; vgl. 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
2.
›ausstehend, unbezahlt, unbeglichen‹; Belegblock:
umb die alten ußstelligen und ǒch die húrigen nútz, so von der kirchen vervallen sind.