aussteigen,
V., unr. abl.
1.
›aus etw. ausbrechen, fliehen; aus etw. (z. B. einem Schiff) aussteigen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (V.) 1,  8,  10,
1
 1 (zur ersten Variante);  2,  12 (zur zweiten Variante).

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. Corr. ad art. (
nobd.
,
16. Jh.
):
das vff denselbigenn gefencklich gehaltten personen mancherley nachteyls stet: Erstlich das viel vncostens darauff geet; Zum andernn, das solche persone aussteigen oder brechenn mogen.
2.
›(junge Vögel) nach Ersteigung der Nesthöhe aus dem Nest nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Rwb (a.
1629
).