ausspannen,
V.;
in der Mehrzahl der Belege regelmäßig, bis ins 16. Jh. aber – vor allem im Part. Perf. – auch unr. abl.1.
›etw. (Gefaltetes) flächig ausbreiten, ausspannen; etw. (z. B. die Hände) in eine Richtung ausstrecken‹.Syntagmen:
das garn / segel / tuch a., das a.
(subst.) der hände
; ausgespantes segel / nez.
Wortbildungen:
ausspannung.
Belegblock:
es wird eine Straffe vber euch gehen / Die jr ein Strick zu Mizpa / vnd ein ausgespannet Netz zu Thabor worden seid.
Außspannen außrecken.
2.
›etw. verteilen, austeilen, verbreiten‹.Belegblock:
stell dir nun Christum also dar / daß sein Flaisch nicht an alle orth außgespannen.
3.
›jn. in der Folter strecken, spannen; jn. gestreckt ans Kreuz schlagen‹.Belegblock:
hier hängst du ausgespannt, geädert, abgefleischt.
Luther, WA (o. J.):
Daruber Ehr Jhn Omacht verschmachtet, vnd am Creutz außgespannen wirt.
Die andern aber sind außgespannen, vnnd haben keyn erloßung angenommen.
daß der Leyb Christi allenthalben außgedoͤhnet vnd außgespannen waͤre.
4.
›(ein Arbeitstier) ausspannen‹; teils als Synekdoche i. S. v.a) ›rasten; einkehren‹;
b) ›etw. pfänden‹; ütr. im Part. Perf.: ›ausgelassen, gelöst‹.
Syntagmen
das vieh / pferd / ros, den stier a.
, im Textzusammenhang teils Ellipse des Obj.; ütr.: ausgespannene wilde bauern.
Belegblock:
˹Hierher ?:
dass in den kunsten alsbald des andern tages ausgespannet und die vor augen sichtig sehend erzt verlassen.
˺
sein sy all neben Rettersheim ein hole steyg hinauff komen gen Sümerich zu, alda haben sie ausgespant zu mittemtag.
jener arme Baur, dem die Soldaten ein Pferd außspanten.
alls er mit laͤrem wagen dar fůr / us spien / und stan lies.
Ebd.:
Die rossz Außstellen / Außspannen.
5.
›etw. (ein Fuhrgeschäft, ein Gewerbe) aufgeben‹; als Synekdoche anschließbar an 4.Belegblock:
daruber verdurben die fuhrleute und musten ausspannen.
leute / di etwan in Hofediensten mit Vngnaden abgesattelt oder in Kauffmans hendeln oder andern Gewerbden [...] ausgespannet haben.
6.
›etw. vergeben, verlieren; jn. e. S. berauben und dadurch ruinieren‹; beide Belege mit unsicherer Interpretation.