aussenbleiben,
V., unr. abl.;
mit allen Bedeutungen an
aussen
3 anschließbar.
1.
›e. S. (meist: einer obrigkeitlichen Handlung) fernbleiben, nicht zu etw. erscheinen; wegbleiben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, (bleiben).
Gegensätze:
(V., unr. abl.) 2.
Wortbildungen:
aussenbleiber.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
145, 2
(
omd.
,
1554
):
sonderlich ist’s bedencklich [...] mit denen, die silberzechen innenhaben [...], die abreißen und [...] eczliche tage außenbleiben.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
mag der cleger bitten zu erkennen, was auff des beclagten aussenpleyben recht sey.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
93, 8
(
nobd.
,
1579
):
wenne das gericht verkundigt wurdt [...] und (einer) frevenlich aussen blibe und dasselbig verseumbt.
Ebd.
109, 1
(
um 1540
):
wue einer oder mehr ohne erlaubnus des schultheissen oder dorfmeistere aussen bleibt, [...] dieselben sollen [...] gebüst werden.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 355, 15
(
Hagenau
1534
):
Es můß yhm da wolgefallen / und wolgehen / er bleibt ye lang aussen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
2.
›aus dem Kloster entlaufen und damit (als Synekdoche) aus dem Orden austreten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3 (werden),  2, .

Belegblock:

Nyberg, Birgittenkl.
2, 290, 45
(
1538
):
Der 2 bruder [...] hat [...] profeß thon [...] vnd hat zwaimal appostatirt vnd ausen bliben.
3.
›außenbleiben, unterbleiben (von Sachen, Zuständen u. ä.); unsichtbar bleiben, nicht eingreifen (von Gott)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  1 (bleiben),  3.

Belegblock:

Luther, WA (o. J.):
Als denn bleibt Gott gewislich nicht aussen.
wie kan es aussen bleiben, das wer ein luͤgener ist, solt auch nicht ein moͤrder dazu werden.
es bleibt zu letzt nicht aussen und kompt so viel erger, so viel lenger es aussen bleibt.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
71, 23
(
Nürnb.
1548
):
Also sollen wir auch thun [...] wenn die hilff nit bald folgen / oder gar aussen bleyben wolt / das wir vns mit dem troͤsten / [...] / das wir durch Christum einen gnedigen Got haben. Alß deñ wirdt der zorn aussen bleiben / Der sonst nicht kan aussen bleiben.
M. Cunitia. Ur. Prop. ;
Dietz, Wb. Luther ;
Franke, Luthers Wortlehre. .
4.
›ausstehen, unbezahlt bleiben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4,  1.
Syntagmen:
zins a.

Belegblock:

Rwb (a.
1468
).
5.
›sich außer Hauses aufhalten, sich herumtreiben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  10.

Belegblock:

Rwb (a.
1561
).