ausschus,
1.
›Schoß, Trieb an Pflanzen; Wachstum (z. B. von Gras)‹; vgl. 3.
Syntagmen:
gras schlechten a. bekommen.
Belegblock:
2.
›Gruppe ausgewählter Personen, die im Auftrag von anderen zu handeln befugt sind, Ausschuß, Kommission, Rat, Vertretung‹; metonymisch auch für ›einzelner Vertreter, Mitglied eines Ausschusses‹ sowie für: ›Sitzung eines Ausschusses‹; vgl. 4.
Syntagmen:
einen a. bewilligen / erwälen / halten / machen
(mehrfach) / verordnen
; a.
(Subj.) macht / gewalt haben, zu [...], a. handeln, etw. vortragen, jn. beschicken, etw. zusagen
; bei dem a. erscheinen
; gemeiner a., gekorener / geschworener a., erbarer a., grosser / kleiner a.
(teils mit unterschiedlicher konstitutioneller Befugnis, vgl. ); a. der bauerschaft / bürgerschaft / gemeinde / landschaft / stat, des adels / handwerks / landes
; a. von knechten / reutern.
Wortbildungen:
ausschusweise.
Belegblock:
‚[...] die leben in freiden, eßent zů morgen gruͤnen ingber [...]. nachmittag macht man ein ußschuß‘. Jörg: ‚Was ist ein ußschuß?‘ Franz: ‚Man teilt die herrn im regiment auß ieglicher partei zů einer sunderlichen sach [...], daß sie nit alle über einer sach dörfen sitzen‘.
hat der ußschuß durch sein verordnete [...] furgetragen die maynung, das der ausschuß genaigt wäre.
als gestrigs [...] der plynd munch [...] ain predig [...] getan, hat der auschuß in anhewt beschickt.
ward ain unainigkait under in, und macheten under in ainen ausschus.
wird ein ausschus gemacht und erwelt, der macht [...] hat zu handeln.
Die herrn ausschuß ainer ersamen landschaft.
Die vom ausschuss in Khärnten sollen Jobsten Croÿen 1610 fl. Turschisch interesse bezallen.
3.
›Aushebung der für den Kriegsdienst o. ä. vorgesehenen Mannschaft‹; metonymisch: ›die Mannschaft für den Kriegsdienst, Aufgebot, Landwehr‹; Belegblock:
Waß mit dem ausschus, musterung, reiß und volg vor eine bewandnus habe, seind wir nacher Starckenburg verwißen.
Würdt vom oberambt jedesmahls, wan der außschuß daselbst gemustert und exercirt wirdt, uff erforderung die taugliche junge mannschaft geschickt.
Ferner seind die untertanen der churfurstlichen Pfaltz in pflicht 1 im außschuß, in schatzung aber gehorsam zugetan.
Shess. Wb.
1, 491
; Belegblock:
5.
›Ausschuß‹ oder (positiv) ›Ausstich‹; genaue Bed. aus dem Beleg nicht erschließbar; vgl. 6.