ausschmeizen,
V.;
Intensivum zu
mhd.
smîzen
›schlagen‹
().
›jn. (als Strafmaßnahme) auspeitschen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Wortbildungen:
ausschmeizung.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1644
):
damit nach gstalt der sach ebenmeßig mit inen
[z. B.
uffwiggler
]
der ußschmeitz-, zeichnung und verweisung halb procediert werde.
Ebd. (
1672
):
Umschweiffende tirnen [...] sollen [...] mit [...] wasserschwemmung, lands-verweisung, außschmeitzung und broͤnnung [...] ohne schonen angesehen werden.
Ebd. (
1712
):
soll ein solche ausgelassene tirnen ausgeschmeitzet, [...] und bey wiederbetrettung im land mit dem schwert hingerichtet werden.