ausschleissen,
V.;
Faktitivum zu (V., unr. abl.) (). Die Zuordnung der ersten Bed. zu diesem Wort bereitet semantische Probleme; eher wäre eine Zuordnung zu 3 denkbar, dagegen spricht aber die regelmäßige Form des Beleges sowie das Faktum, daß man gestürzten Diphthong (ie
zu ei
) annehmen müßte.1.
›jn. von etw. ausschließen‹.Belegblock:
Recht / nent man vnser gesang hie | meister gsang. Die | vn kunst man gar aus schleiste.
Belegblock:
War sines handels ein wirt, der [...] waren von den Hollendern [...] plach zu untfangen und in dern namen usszuscleissen.