ausschleissen,
V.;
Faktitivum zu (V., unr. abl.) (). Die Zuordnung der ersten Bed. zu diesem Wort bereitet semantische Probleme; eher wäre eine Zuordnung zu  3 denkbar, dagegen spricht aber die regelmäßige Form des Beleges sowie das Faktum, daß man gestürzten Diphthong (
ie
zu
ei
) annehmen müßte.
1.
›jn. von etw. ausschließen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , ,  3,  21,  3.

Belegblock:

Bell, G. Hager
433, 3, 4
(
nobd.
,
1594
):
Recht / nent man vnser gesang hie | meister gsang. Die | vn kunst man gar aus schleiste.
2.
›etw. in den Handel bringen, verkaufen‹; anzuschließen an
schleißen
2d ›verkaufen‹ ().
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, ,  8, .

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1594
):
War sines handels ein wirt, der [...] waren von den Hollendern [...] plach zu untfangen und in dern namen usszuscleissen.