1
ausschleifen,
V.;
zu
mhd.
sleifen
›gleiten machen‹
(), Kausativum zu
1
ausschleifen
(V., unr. abl.).
1.
›etw. durch Schleifen schärfen‹ oder ›etw. ausschleifen, durch Schleifen beseitigen‹ (Monosemierung aus dem Beleg bei
Maaler nicht möglich
); dazu ütr.: ›jn. von etw. (z. B. der Sünde) reinigen‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.  1,
1
 3,  3.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Reichert, Gesamtausl. Messe
19, 22
(
Nürnb.
um 1480
):
das ich von allen meinen suenden außgeschleifft werd und mit dem kleyde der albe eingeschleyfft.
Maaler (
Zürich
1561
):
Außschleyffen. Exacuere. Außwetzen.
2.
›jn. zur Richtstätte schleifen‹;
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
da slaift man hie einen paurnkneht auß, het seinen aigen geselln ermort.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
nach der verurteylung des armen zum tode sol man jn anderweyt beychten lassen, Auch zum wenigsten einen Priester oder zwen am aussfuͤren oder ausschleyffen bey jme sein.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
ward er hie außgeschlayft und mit dem rad gericht.
das in der nachrichter söllte auf ayn schlayf bunden und außschlayfen.