ausschinden,
V., unr. abl.
1.
›(die Haut eines Tieres) abziehen‹; ütr.: ›jn. ausbeuten, ausnehmen, aussaugen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, ,  1,  2.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Jch hoffe, [...] das ihr so wenig behaltet als wir, die ihr gahr ausschaben und schinden wollet.
Ebd. (
1544
):
die armen Unterthanen bis auff den grat ausschinden und schatzen, bis sie sich selbs in solchen unrat [...] gefurt haben, das sie darob mit Landen und Leuten verarmen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1566
):
[sol] der nachrichter oder sein knecht die außgeschuntene haut mit solcher wahl demjenigen anzebieten schuldig sein.
2.
›(ein Tier) ausweiden‹; Synekdoche zu 1 bei Verschiebung der Bezugsgröße.
Syntagmen:
das kalb, den wolf a.

Belegblock:

Schweiz. Id. (
seit 1568
).