ausschiedling,
der
;-/-e
, auch -Ø.
“›einer, der anderswohin steuer- und gerichtspflichtig ist, als wo er wohnt‹“ ().
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
jn. a. nennen
; a.
(Subj.) verkaufen güter, geben etw. zu steuer, richten die steuer, haben hölzer.