ausschiedling,
der
;
-/-e
, auch
-Ø.
“›einer, der anderswohin steuer- und gerichtspflichtig ist, als wo er wohnt‹“ ().
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
jn. a. nennen
;
a.
(Subj.)
verkaufen güter, geben etw. zu steuer, richten die steuer, haben hölzer.

Belegblock:

Schweiz. Id. (
seit 1304
).