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ausscheren,V.,
in der Mehrzahl der diesbezüglich interpretierbaren Belege regelmäßig, aber auch unr. abl. (wohl Beeinflusssung von 2
ausscheren
); 1.
›jn. vertreiben, verjagen; jn. verstoßen, jn. von etw. ausschließen‹.Belegblock:
Auch hat die jungkfraw mich mit zorn | Gehandelt und mir außgeschorn | Mit worten so hefftig unnd scharff, | Das ich hinwider nit mehr darff.
[Ein herrschafft] durch verstant sich gar umbkehrt, | Die heuchler von seim hof außschert, | Welche nur suchen iren nutz.
Von aller gsellschafft in außscher | Und werd von iedermann veracht.
Itzund der esel mich ausschert | Und sein futter vor mir zuspert.
2.
›jn. (z. B. Mönche durch Öffnung der Klöster) befreien‹.Belegblock:
O, das hieß stifft und kloster auffgethan, Munch und pfaffen außgeschoren!