ausschellung,
die
.
wohl: ›Bekanntwerdung von etw.‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schwäb. Wb. ; der Beleg lautet:
one einigen Argwohn oder Ausschollung
; er stellt sich wohl eher zu
ausschellen
(V., unr. abl.) als zu
ausschel
bzw.
ausschellig
(wie im
Schwäb. Wb.
vermutet).