ausschellung,
die
.wohl: ›Bekanntwerdung von etw.‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
Schwäb. Wb. ; der Beleg lautet:
one einigen Argwohn oder Ausschollung
; er stellt sich wohl eher zu ausschellen
(V., unr. abl.) als zu ausschel
bzw. ausschellig
(wie im Schwäb. Wb.
vermutet).