ausschaffen,
V.
1.
›jn. vertreiben, verjagen; jn. aus dem Rechtsbezirk verweisen‹.
Wortbildungen:
ausschaffung.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Daß sie des Bischoffs Recht als sie den letzten Petrum Palma im Jahr 1535. außgeschafft an sich gebracht.
Chron. baier. Städte. Regensb. (
noobd.
,
1519
):
das sy [juden] lang vor der gepurd Christi sollen hie gewont haben, und man hat dy jarzal biß auff ir ausschaffung: 1824 jar.
2.
›etw. (z. B. Unrat) beseitigen, wegschaffen‹; ütr.: ›etw. (z. B. ein Wort) abschaffen; (eine Institution) aufheben, abschaffen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2; vgl.  28,  2.

Belegblock:

Schorer, Sprach-Verd.
31
(
1643
):
Ob das nicht vngereimet sey / das teutsche Wort Bittschrift außzuschaffen / vnd dargegen das Lateinische wort Supplication in die teutsche Sprach einzufuͤhren?
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
so sollen die herbriger, die nit angvoget, durchauß ab- und außgeschafft sein.
Dief./Wü. (a.
1640
).
3.
›(bestimmte Stellen eines Briefes) tilgen und (den Brief) dadurch verfälschen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 450, 32
(
preuß.
,
1442
):
das der briff unrecht und falsch were, und das her den briff vorwandelt und awsgeschafet hette und en also vorandert.