ausschaffen,
V.
1.
›jn. vertreiben, verjagen; jn. aus dem Rechtsbezirk verweisen‹.Wortbildungen:
ausschaffung.
Belegblock:
Daß sie des Bischoffs Recht als sie den letzten Petrum Palma im Jahr 1535. außgeschafft an sich gebracht.
das sy [juden] lang vor der gepurd Christi sollen hie gewont haben, und man hat dy jarzal biß auff ir ausschaffung: 1824 jar.
2.
›etw. (z. B. Unrat) beseitigen, wegschaffen‹; ütr.: ›etw. (z. B. ein Wort) abschaffen; (eine Institution) aufheben, abschaffen‹.Belegblock:
Ob das nicht vngereimet sey / das teutsche Wort Bittschrift außzuschaffen / vnd dargegen das Lateinische wort Supplication in die teutsche Sprach einzufuͤhren?
3.
›(bestimmte Stellen eines Briefes) tilgen und (den Brief) dadurch verfälschen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
das der briff unrecht und falsch were, und das her den briff vorwandelt und awsgeschafet hette und en also vorandert.