aussage,
die
.Belegblock:
Niemahl hat mich zu scharff gedaucht jennes Weisen Heiden Außsag.
im gantzen Jsrael ist keiner seines gleichen gewest / nach Aussag der ewigen Warheit selbsten.
2.
›Aussage eines Zeugen vor Gericht; Aussage, Bekenntnis, Geständnis des Angeklagten‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
die a. verklären, die a. in das protokol einverleiben
; auf der a. beruhen
; eidliche / gütliche / peinliche a.
Belegblock:
were alsdanne darnach Conntczen Meynharte wedder solliche gezcugen addir yre ußsagen [...] etwaß noid zcu reden.
Ebd.
315, 32
: uff yre ußsage unde bekennteniß.
Beruhtt Vff voriger außag vnd Schwachheit halber ist ferner Inquisition eingestalt.
man wölle [...] ihre auśśag pro memoria ins śtadt protocoll einuerleiben lośśen.