ausrüsten,
V.
›etw. zu einem bestimmten Zweck ausrüsten, zurüsten, fertigmachen; (einen Brief) ausstellen; jn. mit etw. ausrüsten, ausstatten‹; in 1 Beleg (, a. 1508): ›(einer Frau) eine Aussteuer geben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  5, ,  8,  2,
2
,  6.
Syntagmen:
das schif, den weingarten a., jn. mit etw. a.
;
ausgerüstetes ros.
Wortbildungen:
ausrüstung.

Belegblock:

Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
es ist mir glaubwirdig angezeigt worden / [...] dz der Frantzoͤsische Admiral Villiers nach dem Fluß Amazones etliche Schiff außruͤstete.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
daß der Koͤnig seinem Admiral befohlen / die Flotte in aller Stille außzuruͤsten.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
Clemens von Wiesentawe der reisigen hewptman mit fünff pferden außgerüst.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
Sich auch dargegen die fuͤrnembste Christliche Potentaten zusamen verbunden / vnd auch wol armierte Armaden von erfahrnen Kriegsleuthen [...] ausgeruͤstet.