ausrufgeld,
das
.
eine als mißbräuchlich beurteilte Abgabe, möglicherweise ›Gebühr für die kirchliche Eheverkündung‹; vgl. dann
ausrufen
2.

Belegblock:

Franz u. a., Qu. hess. Ref.
3, 304, 26
(
hess.
,
1561
):
Dieweil aber viel bößliche misbreuche in gemelter pfar [...] im schwange giengen, als opfergelt, erdengelt, ausrufgelt.