ausrufgeld,
das
.eine als mißbräuchlich beurteilte Abgabe, möglicherweise ›Gebühr für die kirchliche Eheverkündung‹; vgl. dann
ausrufen
2.Belegblock:
Dieweil aber viel bößliche misbreuche in gemelter pfar [...] im schwange giengen, als opfergelt, erdengelt, ausrufgelt.