ausrufen,
ausrüfen
(beide Schreibungen ungefähr mit gleicher Häufigkeit belegt; erstere eher md., letztere eher obd.), V., unr. abl.
(für ausrufen
), regelmäßig (für ausrüfen
). – Vgl. Dammers u. a., Flexion der st. und schw. Verben.
.1988, 428/9
1.
›etw. laut ausrufen, hinausschreien‹.Belegblock:
daz man Got dicke let gon mit zornigen worten [...] oder mit heimelichen dingen uz zů ruͤffende.
Demnach ein Zetter=Geschrey erhoben / und under den Schlaͤgen außgeruffen: HErr erbarme [...] dich.
2.
›etw. öffentlich ausrufen, verkünden, bekanntgeben‹; vorwiegende Handlungsbereiche: Verkauf, Versteigerung von Objekten, öffentliche Ankündigungen, Bekanntmachung von Ordnungsbestimmungen, kirchliche Eheverkündung, öffentliche Verlesung von Verbrechern, Aufruf zum Betrieb von Bergwerken.Phraseme:
jm. den wein ausrufen
›js. Lob verkünden‹.Bedeutungsverwandte:
2, 1, 7, 3, 1, 2, 2, (s. v. , Adj., 5), 2, 2, , (s. v. ); vgl. 5, 1, (V.) 1, 7, (V.).Syntagmen:
den frieden / lon / totschlag, die herschaft / hilfe / stunde, das feuer / banteiding / urteil / wort / pfand/ erbe / gut / land a.
(jeweils affiziertes Objekt), jn. zu dem sacrament der ehe a., a.
+ Konjunktionalsatz mit das
oder wie das
; a.
+ Infinitivsatz mit zu
; etw. öffentlich a.
; subst.: a. der ordnung.
Belegblock:
Diß ist uffentlich durch die stat ußgeruffen und von rats wegen verkundet worden.
Kuckuc rufft sein eigen namen aǔs.
˺
lies er [Josua] ausruffen alle wort des Gesetzs vom Segen vnd Fluch.
Ließ außruffen / wer zur Wehr tuͤchtig wer / [...] der moͤchte kommen.
sall der bergkmeister rechte mas gebenn und doch solichs tzuvor viertzehen tage außruffen lassen.
soll er [...] sich auch mit anschlagen und ausruefen der ordnung des 14. artickels gemess verhalten.
hot her lossen aws rẅffen, ap irkeyner werre, der den salbigen dÿp rechten wolde.
Erkent yn dort die gancz gemein, | So er das streng gerecht urteil auß rüfft.
pharao für bas | ziret den joseph fein | [...] | vnd lies aus riefen mechtig | jn zu förchten al tage.
was der Wein galt, das kunt sie [Atzel] ußrieffen.
Ich wolt ich könnt nach Murrnarr senden, | Dem würd er nicht für übel haben, | Wenn er im sagt vom nassen knaben: | Und rüfet im den wein wol aus, | Oder schickt im die seu zu haus.
Hie würt angezeigt das [...] vnrechtlich vßrieffen vnd fürnemen einer loblichen herrschafft von Bern ein disputation zů halten.
Diuulgirn, Gemein machen / vnder das gemein volck außbreyten / außruͤffen / kundtpar machen.
Ebd.
342
: Proscribirn, Ein ding hinfailen / außruͤffen / mit offentlicher angeschlagner schrifft verkündẽ / anschlahen als zettel / fail bietten.
umb den totslag, [...] den man von der stat auzgeruͤfft het.
das wär als ein herold [...] außschreien und außrüefen frid und gnad.
da der wint so groß ist, soll er außgeruefen werden.
Luther, WA ;
Löscher, Erzgeb. Bergr.
134, 16
; Gille u. a., M. Beheim
239, 17
; A. à S. Clara. Deo Gratias ;
Schwartzenbach
V iiijr
; Rot
343
; Hulsius
A iiijv
; Sieb.-Sächs. Wb.
1, 337
; 3.
›etw. durch Ausrufen einführen, etablieren, etw. deklarieren, gründen‹.Syntagmen:
eine fasten, einen freien markt a.
(effiziertes Obj.).Belegblock:
[Josaphat] lies eine Fasten ausruffen vnter gantz Juda.
4.
›jn. zu etw. (z. B. zum König) ausrufen; jn. als etw. (z. B. als Ketzer) ausgeben‹.Syntagmen:
jn. vor / für einen könig / keiser a., jn. als einen feind a., jn. einen ketzer a.
Belegblock:
do wart her uss geruffin vor eynen romischen konigk von aller melchem.
ward ir kn. mt. für ain römischen kaiser mit dem trůmetten und sunst ausgerieft.
5.
›etw. als etw. anderes ausgeben, deklarieren‹.Syntagmen:
das ablas für die gnade a.
6.
›jn. schmähen, schelten, verunglimpfen; jn. wegen eines Vergehens öffentlich beschreien, anprangern‹.Wortbildungen:
ausrufer
Belegblock:
Traducere. Verleumbden beruͤchtigen verunglimpffen [...] außschreyen außruͤffen angeben [...] jn die leut tragen.
hat man ain frau auf den branger gestellt und sie ausgerueft mit kupln.
dass man ihm die Muetter schmäht [...], wenn derhalben aus Bewegung der Ehren Einer [...] dem Ausruefer folget, [...] so folgt doch von Rechts wegen, dass, so derjenige, so ausgeruefen, den Ausruefer, weil er nit folget, umb halbe Söhnung bringt.