ausreutern,
2
ausreitern,
V.;
letztere Form ist dreimal belegt gegenüber 1 Beleg mit
ü
(nicht diphthongiert). Die Annahme formaler Beeinflussung durch
1
hat keine semantische Stütze.
›(Pflanzen) ausreißen, vernichten, vertilgen‹; ütr.: ›(eine Lehre) ausrotten; (Verbrecher) physisch vernichten‹;
mit ersterer Form zu  1, in übertragener Form zu  46.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O. o. J.):
Was do nit gepflanzet ist | Von got dem schöpfer himel und erden, | Das můß als ußgerütert werden.
Reithmeier, B. v. Chiemsee Vorr. V (
München
1528
):
embsiklich betrachten vnd verhelffen das vnkrawt auszzereyttern vnd weytern einwurtzung des vnglawbs nyderzedrucken.
solt [...] die lere Christi mitsambt seimm Ewangeli billich langst ausgereyt seinn. Solh auszreyttern ist biszher in fünftzehenhundert jaren nit beschehen.
Mollay, Ofner Stadtr.
2, 16
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
sol man sÿ
[Verbrecher]
mit fleis vnd mit grossem ernst aus reitteren vnd vertiligen.