ausnüchten,
›jn. ausnüchtern, jn. nach übermäßigem Alkoholgenuß wieder nüchtern werden lassen‹.
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
(
moobd.
,
1730
):
Die im raufen begriffene sollen alle ohne unterschied in kotter und stock zusammen geleget und nachgehents erst sonderbahr wan solche ausgenüchtet verhöret werden.