ausnöten,
V.
im einzigen Beleg (
eittel aussgenoͤte Heüchlerey
) als part. Adj.
ausgenötet
, wohl in der Bedeutung ›ausgemacht, ausgeklügelt‹.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (
1. H. 16. Jh.
): dort ›abnötigen, erzwingen‹ als Bedeutungsangabe.