ausmärkische,
der
;–/auch
-Ø.
›Auswärtiger, Fremder‹; in rechtssprachlicher Spezialisierung von Personen gesagt, die außerhalb einer Mark wohnten, aber innerhalb der Mark Güter besaßen.
Syntagmen:
a. zum bürger taugenlich sein
; dem a. etw. zu kaufen geben / verkaufen.