ausmärkische,
der
;
–/auch
-Ø.
›Auswärtiger, Fremder‹; in rechtssprachlicher Spezialisierung von Personen gesagt, die außerhalb einer Mark wohnten, aber innerhalb der Mark Güter besaßen.
Bedeutungsverwandte:
,  1; vgl. .
Gegensätze:
1
 2,  1.
Syntagmen:
a. zum bürger taugenlich sein
;
dem a. etw. zu kaufen geben / verkaufen.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1681
):
die ausmarkische, als die Grißheimber, Rumersheimber und Zienckhener.