ausmark,
die
.
›nicht zur Mark gehöriges, nicht der gemeinen Nutzung unterliegendes Land‹;
zu II, 4.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
Sie sollen auch kein erlin noch ander holz abhawen als allein uf den oseten und usmarken.
Rwb (a.
1592
).