ausläuten,
V.
1.
›durch Läuten ein Zeichen geben‹; mit vielen Spezialisierungen, z. B.: ›(das Ende von etw., z. B. einer Veranstaltung) mit Glockengeläut verkünden‹; ›zum Feierabend läuten‹; im Bergbau: ›durch Glockenschläge (den Grubenarbeitern) das Zeichen zum Ausfahren geben‹; ›die Armensünderglocke (bei der Hinrichtung) läuten‹; ›jn. unter Glockengeläute aus der Stadt führen‹; ›jn. durch Trauergeläut ehren‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2.
Gegensätze:
 1, .

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
68, 39
(
omd.
,
1544
):
nachdem die seger ofte eher außlaufen, dan man ausleuth.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1516
):
Des heylthumbs ausleuten: Am freytag vor cantate.
Schmid, R. Cysat
6, 94
;
Ders., Pilgerreisen.
1957, 430
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 312
;
Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 324
.
2.
›(eine Glocke) durch vieles Läuten abnutzen‹.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a.
1572
).