ausländen,
V.
1.
›wohin gehen‹; dazu Spezialisierungen: ›(vom Schiff) an Land gehen‹; ›(zu einem Tor) hinausgehen‹.Belegblock:
O schelkia, wie grosse zeyt | Wer, der yns in der plü det wenden, | E sie zum galgenthor außlenden!
wann sy merckten ein statt habent die zůlendung
[TF:
auslendung].
soll kein meister kein fach machen an einem zug, da man ausländen solle.
Ebd.
:
Außlenden / Auß dem schiff steigen.
Schmid, R. Cysat
6, 94
; 2.
›etw. ausführen, (ein Urteil) vollstrecken‹.Syntagmen:
das urteil a.
Wortbildungen:
ausländung