ausliechen,
›(Flachs) rupfen‹; auch subst.; ütr.: ›sich etw. aneignen, in seinen Besitz bringen‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
so haben die kaufere macht und gut gerechtigkeyt, unser verschrybene behausung ganz und gar mit oder on recht anzugreyfen, auszuliechen, zu verkaufen.
do die swoͤstran gemainlich in den hof wurden gende, daz sú daz usgelochen werk rifletin.
es soll fürohin niemandts das außliechen der flächß ehe fürnemmen.