auslernen,
V.
1.
›(eine Lehre, Ausbildung) abschließen, zu Ende lernen; etw. vollständig ergründen, erlernen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  23; vgl.  1,
1
 2.
Wortbildungen:
auslernung.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1590
):
wan derselbig meisters sohn seiner drey jar außgelernt habe.
Luther. Hl. Schrifft.
Sir. 24, 38
(
Wittenb.
1545
):
Er ist nie gewest / der es ausgelernet hette / vnd wird nimermehr werden / der es ausgründen möchte.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
163, 10
(
Nürnb.
1548
):
Deñ es ist kein kũst / ob sie wol reych scheinet / die doch nim̃er mehr kein mensch gnugsam wird koͤnnen außlernen.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
ein junger Weber [...] nachdem er sein Handwerck ausgelehrnet.
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
35, 35
;
Dietz, Wb. Luther ;
2.
›zu Ende lehren, eine Belehrung beenden‹.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus.
6, 136, 13
(
1530
):
gotlich lernen braucht taglich bitten, – nit daß got auslern und, was er eim geb, daß weiter ohn beten bleibt.