ausledigen,
V.
1.
›etw. aus-, entleeren‹; ütr.: ›etw. (z. B. die Theologie) der Substanz berauben‹.

Belegblock:

Scholz, Lanfrank. Chir. Parva
236r, 6
(
md.
/
oobd.
,
1446
/
8
):
ich hab dy / druß geheyllet: vnd mit dem ausledigen vnd auß tregnen des selben waßer, / das was einer frauen in wening vnder / dem nabel.
Dietz, Wb. Luther .
2.
›jn. erlösen, von Sünden befreien‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Sermon Thauleri
11ra, 24
(
Leipzig
1498
):
biß sie der ewig gutig got durch seine gnad selber auß lediget vñ außgefuret hat.