auslassen,
V.,
unr.
1.
›jn. (auch Tiere) aus etw. (Einschließungen aller Art) herauslassen (auch subst.); jn. von jm. weggehen lassen; jn. (aus einer Gruppenbindung) entlassen‹; auch: ›sich aus einem Unterschlupf herausbegeben‹; ütr.: ›jn. von etw. erlösen, aus etw. befreien‹; mit letzteren beiden Varianten offen zu 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  8.
Gegensätze:
 1,  1, .
Wortbildungen
auslassung
1 (dazu ggs.: ).

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
um 1540
):
daß man sie
[Pforte]
zue ungewonlicher zit in zuefallenden sachen ader jemants treffenlichs zue eren mit in und ußlaißen offenen wurde.
˹Ütr.: Sermon Thauleri 9 va,
18
(
Leipzig
1498
):
fallen sie dan in grosse swere hertte yrrung das sie sich selber wollẽ ee außlassen ee das sie got warlichẽ außlasset
˺.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
dass die riterlichen ruͤter [...] si ussliessen und mit spot und verlust abzugend.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 228, 23
(
Augsb.
1548
):
Pfaffen die nu nach den pfruͤnden sehen [...] / die seind der Rab den Noah außließ / auß dem Kasten.
Memminger Chron. B (
Ulm
1660
):
so ist noch ein Thor [...] dardurch frembde vnd einheimische Personen Naͤchtlicher Zeit [...] ein vnd außgelassen werden.
Mollay, H. Kottanerin
15, 3
(
moobd.
,
1439
/
40
):
Des ward in [...] wunderen, daz man mich als verr aus liesz von meiner Jungen frawn, Wann Si noch Jung was, Vnd lies mich nicht gern von ıͤr.
Qu. Brassó
5, 541, 17
(
siebenb.
,
1616
):
ist Schinn Hannes Georgh aus der Hundertmannschaft ausgelassen worden.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 21, 24
;
5. Mose 21, 14
;
Dalby, Lex. Mhg Hunt.
1965, 249
.
2.
›(Vieh) auf die Weide lassen‹; Spezialisierung zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
.
Wortbildungen:
auslassung
2.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1606
):
da die jenigen so nahe an dem wälten sitzen vor der bestimbten zeit ihr viehe außlassen.
3.
›jn. frei lassen, jn. aus Gefangenschaft, Arrest, Haft freigeben; sich befreien‹; vereinzelt auch: ›etw. (z. B. beschlagnahmte Waren) freigeben‹; Spezialisierung zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (zu 2. Variante),  5.
Gegensätze:
 6,  3, ; vgl.  7.
Wortbildungen:
auslassung
3.

Belegblock:

v. Groote, Wierstraat. Bel. Neuß (
Köln
1497
):
wye eyn myrcklich houff | gevangen [...] sayssen | die sich selues vyssgelayssen | hatten mit arbeyt.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
198, 34
(
thür.
,
1474
):
Luppolt [...] hat danne [...] den genanten Petczolt uff burgen umbe eyn summe geldeß, der herschafft zcu gebene, ußgelaßen.
Mon. Boica, NF. (
nobd.
,
um 1434
):
das peinlich gericht uber in ergen lassen; aber ausz gneden auszgelassen.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
solle der diep jm ausslassenn seine Atzunge, so er jnn der gefenngknus gemacht hat, auch zu bezalln schulldig sein.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
ist der Christoff Menhart [...] in die Eisen gefiert, doch am mitwuchen widerumb ausgelassen worden.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
die aus Gentt gezogn warn [...], die sy wollten gefangn habn, die wurden da aussgelassen von aller der gemayn.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
113, 33
;
Baumann, Bauernkr. Oberschw. ; ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 729, 15
;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
4.
›etw. loslassen, heraus-, hervortreten lassen‹; mit sehr unterschiedlichen Bezugsgegenständen, z. B.
den geist / die sele a.
›den Geist aushauchen, verscheiden‹,
den donner, blitze, das wasser a.
›es donnern / blitzen / regnen lassen‹,
die büchse a.
›die Büchse abfeuern‹,
das essen a.
›Exkremente ausscheiden‹;
seine bosheit ob jm. a.
; am ehesten hier anzuschließen der einmal belegte intr. Gebrauch: ›aufblühen‹.
Wortbildungen
auslassung
4 (ebenfalls mit sehr unterschiedlichen Bezugsgegenständen:
a. des geistes, der blitze, der stimme
).

Belegblock:

Stackmann u. a., Frauenlob
7, 19, 18
(Hs. ˹
md.
auf nd. Grundlage,
v. M. 14. Jh.
˺):
vil rede muz lüge uz lan.
Thiele, Minner. II,
32, 453
(Hs. ˹
md.
/
rhein.
,
1. V. 15. Jh.
˺):
des suessen meies bloet, | dat sie [bloet, gras] e tzide und inder joet | us gelaissen niet enkonnen | voir gebrech an meiischer sonnen.
Luther. Hl. Schrifft.
Hiob 12, 15
(
Wittenb.
1545
):
Sihe / wenn er das wasser verschleusst / So wirds alles dürre / Vnd wenn ers auslesset / So keret es das Land vmb.
Ebd.
Hiob 38, 35
:
Kanstu die Blitzen auslassen / das sie hin faren.
Ebd.
Ps. 18, 14
:
der HERR donnerte im Himel / Vnd der Höhest lies seinen donner aus.
Gille u. a., M. Beheim
84, 132
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Ich pit dich durch den auss gang hie | sein hailgen sel, die er auss lie | mit ainer stim vil grassen.
Goldammer, Paracelsus.
6, 192, 11
(
1530
):
die [...] zuchtmeister, haben mich geschlagen auf mein rucken [...] und haben [...] ir bosheit ob mir ausgelassen.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
14. Jh.
):
Daz ist der wiroͮch der uzlat den rechten gůten roͮch der heilgen andacht.
Ebd. (Hs.
1359
):
er denne ein innerlich súftzen uslat usse eime gruntlichen bekentnisse siner gebresten.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1445
):
liessend die von Basel 3 buchsen ussz, erschussend 1 frowe.
Adrian, Saelden Hort
9837
(
alem.
, Hss.
E. 14.
/
15. Jh.
):
mit essich und mit gallen | sach ich den súessen trenken, | da nach daz hobet senken | und laussen us den sinen gaist.
Pfeiffer, K. v. Megenberg. B. d. Nat. (
oobd.
,
1349
/
50
):
der êrst pauch nimpt daz ezzen alsô rôch, [...] der vierd nimpt daz ezzen wol gekocht und læzt ez auz.
Höver, Bonaventura. Itin. B
453
(
moobd.
,
1450
/
60
):
Wann da ist [...] ain allerhochste vnablaͤsleiche staͤt mit warhaffter auslassung oder sendung.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel ;
Pfeiffer, a. a. O. ;
Buijssen, Dur. Rat.
208, 24
;
282, 1
;
Voc. Teut.-Lat.
c iijr
;
Maaler /v;
Dietz, Wb. Luther .
5.
›jm. etw. herausreißen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Lindqvist, K. v. Helmsd.
3806
(
halem.
, Hs.
um 1435
):
Ainen [vÿent] er segot, den andern er schnaid, | Dem dritt liess er uss sin gewaid | Und dett in ander toͤd an vil.
6.
›etw. (vom Schiff) abladen, „besonders das nach der veränderlichen Stromhöhe zuviel geladene Salz aus einem Schiffe auf der Salzach, was dann als Saumsalz in eigens dazu erbauten Hütten zurückbleibt“‹ (
Schmeller/F.
1, 1509
); als Synekdoche: ›mit dem Schiff vor Anker gehen, landen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 1,  2,
2
 1; zur Synekdoche:  1,  2.

Belegblock:

Koppitz, Trojanerkr. (
halem.
, Hs.
E. 14. Jh.
):
Die cromer uss lïssen, | Ze lande sy gestïssend.
7.
›(eine Armbrust, eine Büchse) abspannen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  12.

Belegblock:

Tobler, Schilling. Bern. Chron. (
whalem.
,
1484
):
[si] liessen ouch daruf ir búchsen und armbrest us, und vingen an mit einandern zů reden.
8.
›eine Flüssigkeit ablaufen lassen; (Geschwüre, Eiterbeulen) öffnen und das Sekret auslaufen lassen‹; mit Objektverschiebung: ›einen Teich ablassen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1415, (s. v.  2a).
Syntagmen:
den weiher, die blater / säure a.

Belegblock:

Voc. Teut.-Lat.
a iijv
(
Nürnb.
1482
):
Ablassen. od’ außlassen od’ entzepffen.
9.
›(nach Beendigung eines Schmelzvorganges) die Schlacke ablassen‹; ›(nach Beendigung des Salzgewinnungsvorganges) die Sulze abfließen lassen‹.
Gegensätze:
 3.

Belegblock:

Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1509
):
sollen die schichtmeister bei dem auslaßen auch gegenwertigk sein, das wergk
[›Blei‹]
probiren laßen unnd wegen, wie vil er bley wyder außbracht.
Patocka, Salzwesen.
1987, 123
(a. 
1513
):
die [Werke] werden (...) durch den Mosperg ausgelassen; [...] die fúnff paw die (...) durch die Weer Im Mosperg ausgelassen werden.
Ermisch, a. a. O. .
10.
›Fett auslassen, schmelzen‹.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
darinnen [smeltzhütt] die fleischhacker ir sweinen smaltz und unslit außlassen.
Deinhardt, Ross Artzney
293
(
oobd.
,
1598
):
nimb fuchs schmalz [...], laß es auß.
Gleinser, Anna v. Diesb. Arzneib.
1989, 44
.
11.
›(eine bestimmte Fläche) freigeben, freimachen und dadurch zur Nutzung zur Verfügung stellen‹.
Obd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4.
Gegensätze:
(mehrmals).
Syntagmen:
einen berg / hau / einfang / weg, eine almende / (-)matte / seite, ein gut, gerechtigkeiten a.
;
etw. zu wiesenrecht a.
Wortbildungen:
auslas
3.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
15. Jh.
):
Welcher di gemain auffieng ân willen der herrschaft, [...] der [...] sol den infang wider außlassen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
so balt sie ain perk oder seiten anfangen einzuzeinen, sollen sie herentgegen einen andern perg oder seiten außlassen.
Ebd. (zu
1562
):
so vill, wie er an der wüsen zu angerrecht einzeunet, widerumb zu wüsenrecht auslüesse.
Ebd. (
16.
/
17. Jh.
):
unterstehen sich die Millstötterische underthanen [...] grosse reuter in iren aignen außlassen, einfengen und haimbsgerechtigkaiten.
12.
›etw. zurückgeben, herausgeben, räumen; von etw. ablassen, auf etw. verzichten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  2.

Belegblock:

Langen, Myst. Leben
165, 4
(
nobd.
,
1463
):
daz / der mensch, der do wol sicher sterben wil, gancz auslaß / zw seinen leczten czeiten als / czeitlich gut, weib, kinder / vnd freunt, vnd allain got / den herren beuelch.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
was er von der graffschaft Ortenburg ingenomen hett, wider ausszulassen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1603
):
die salten solche örther widerumben zu der gemein außzulaßen schuldig sein.
13.
›etw. vergeben, jm. etw. überlassen‹; speziell: ›(jm.) etw. zur Nutzung vergeben, überlassen, (jm.) etw. verpachten; (jm.) etw. gegen Zins ausleihen‹; Synekdoche zu 11; in der Wendung
jm. [einem fürsprech] ein gericht a.
›jn. (einen Anwalt) bei einem Gericht zulassen‹.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  1,  8 (jeweils zur 1. Variante);  1, , ; vgl. (zur 2. Variante).
Syntagmen:
einen brand / grund / wiesenflek, eine vogtei / zeche a.
;
etw. erblich / pachtweise a.
;
jm. etw. um acht schok gr. / zins a.
(jeweils zur 2. Variante).
Wortbildungen:
auslassung
6.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
154, 27
(
omd.
,
1554
):
keine zeche übern stollen verliehen noch außgelaßen wirdt.
Rintelen, B. Walther
4, 5
(
moobd.
,
1552
/
58
):
das die Grundtherren ire Gründt zuzeiten auf ein Anzall Jar oder auf etlich Leib außlassen.
Ebd.
22, 16
:
wierdet solche Auslassung in disem Landt für einen plosen Bestandt und für kein Erbgerechtigkeit verstanden.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
15. Jh.
):
das geiaid auf den welden meins herren, das let man jerleich aus umb aichorn.
Ebd. (
1638
):
sollen si [...] nit [...] ire padstuben den gösten außlaßen.
Löscher, a. a. O.
155, 18
;
Rintelen, a. a. O.
4, 6
;
22, 14
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ; ;
14.
›etw. bekannt machen, etw. (über jn.) verkünden, mitteilen‹; je nach Bezugsgegenstand: ›(Bücher, Briefe, Schriften) veröffentlichen, herausgeben‹; ›(einen Befehl) ergehen lassen, (einen Erlaß) herausgeben‹.
Syntagmen:
einen willen / ban / brief / sermon, eine erklärung / (-)rede, das evangelium / buch a.
;
etw. mit wort / schrift a.
;
ausgelassener befel / brief.
Wortbildungen
auslassung
7 (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
das sie solchen vermeineten meinen brieff auslassen, ehe denn sie gewis sind, das er mein ist.
Ebd. (
1535
):
der [...] solchs jnn alle welt wuͤrde durch das Euangelium predigen und auslassen.
Kottinger, Ruffs Etter Heini (
ohalem.
,
1538
):
vom bruoder [...] | hatt mir der [...] biderman | fry, heiter g’sagt und ussgelan, | es syg kein bruoder.
15.
›die Stimme erheben, etw. sagen, etw. zum Ausdruck bringen‹;
sich a.
›sich zu etw. äußern; ein Geständnis ablegen‹;
ein geschwäz / geschrei a.
›ein Gerücht verbreiten‹;
ein gebet a.
›beten‹;
einen gesang a.
›singen‹;
ein scheltwort a., bitterkeit / grollen / grim a.
›schimpfen, grollen‹.
Bedeutungsverwandte:
1
 7b,  10; vgl.  4.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Hat feindtliche bitterkait vnd grollen wider vns außgelassen.
Luther. Hl. Schrifft.
2. Mose 15, 7
(
Wittenb.
1545
):
mit deiner grossen Herrligkeit hastu deine Widerwertigen gestürtzet / Denn da du deinen grim ausliessest / verzeret er sie wie stoppeln.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ein stim̃ Außlassen. [...]. Außlassen / Sagen / Haͤrfür thůn vnnd offnen. [...]. Argwoͤnliche wort Außlassen. [...]. Ein geschrey Außlassen gon oder machen. [...]. Gaͤgen eim frey Außlassen was er im hertzen hat / Lassen schnellen. Laͤcherige wort reden oder Außlassen / Etwas sagen daß man lache. [...]. Reden Außlassen / Red vmb red haltẽ / hin- vnd wider reden.
Schmid, Pilgerreisen
430
.
16.
›(die Gedanken) schweifen lassen‹.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1635
):
allda ich meine Gedanken auslassen und ihnen desto mehr und freier nachhängen könte.
17.
›etw. (Konkretes) weglassen; etw. versäumen, auslassen, übergehen; etw. vergessen‹; als Part. Prät. (+ Akk.): ›mit Ausnahme von, unter Auslassung von‹.
Phraseme
(als Verwahrformel):
nichts ausgelassen
›ohne Ausnahme‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3; zum Phrasem: vgl.  2.
Wortbildungen
auslassung
8 (dazu bdv.: ,
das
).

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
1, 3, 20
(
Leipzig
1520
):
alles das / das er mir lasterlich vñ schmelich erdichten mogen nichtes außgelassen.
Peters, Schäden I,
64, 23
(
nalem.
/
schwäb.
,
1400
/
33
):
mach alle weg [...] ein nüw bad, als vor geschriben ist, vnd laß den schwebel vnd das salcz hye uß.
v. d. Broek, Spiegel d. Sünders
243, 29
(
Augsb.
1476
):
hoͤrest die meß wie oben begriffen nit. es sei [...] auß geitz. võ gewĩs wegẽ von außlassens wegen. von ganges wegen zů freúden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15. Jh.
):
wer ausgelassen zehent oder empfachzehent zu emphahen hat.
Goldammer, Paracelsus.
2, 137, 3
;
Fischer, Eunuchus d. Terenz ;
Dietz, Wb. Luther .
18.
›jm. etw. erlassen, nachsehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  10.

Belegblock:

Valli, Baldemann
278
(
rhfrk.
/
nobd.
,
um 1350
):
[keyser Otte] Nie nichtis her mir uz geliez, | Daz mir sint Karls tode | Vurgieng.
Gille u. a., M. Beheim
78, 96
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
es wurt Cristi menschait | im erstem augenplik perait | genczlich nichtz ausgelassen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
soll ihme die steuer [...] nit gar außgelassen werden.
19.
›sich etw. erlauben, herausnehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  11.

Belegblock:

Rwb (a.
1663
).
20.
›sich über jn./etw. auslassen, in negativer, polemisierender Weise über jn./etw. äußern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
673, 16
(
halem.
,
1534
/
5
):
die selbenn dann jn allen predyen den bapst [...] und alle cristeliche sacrament / der maas us gelassen / umm gstossen / zů nüt geacht.