auslasgeld,
das
.
›Gebühr, die bei der Haftentlassung entrichtet wurde‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Chron. Augsb. /190, Anm. 2, letzte Zeile (
schwäb.
,
v. 1536
):
it 23 fl [...] von Eytelhans Langenmantl [...] atzung und fach auch auslasss gelt.