›vor-, überstehender Teil eines Bauwerks, Auskragung‹; dies konnte eine außen am Mauerwerk angebrachte, architektonische Verzierung oder ein Raumvorsprung, z. B. ein Erker sein.
Bedeutungsverwandte:
1;
2; vgl.
,
6,
1.
Belegblock:
Ermisch, UB Chemnitz
(
osächs.
,
1541
):
In herzog Iorgen stube: I runder tisch in der außladung.
dieselben prucken besichtigen und ratslagen, ob man einen lust in das wasser zu sehen durch ein ußlaladung (!) oder sunst daselbst gemachen mochte.
Auer, Stadtr. München Anh.
(
moobd.
,
1489
):
erstlich das füro kain auszladung alhie niderer dann aines gadens hoch von dem pflaster soll gemacht werden [...]. Es sollen auch zwischen der auszladung und [...] schidmaur [...] zwen gantze ziegelstain [...] gelassen werden.
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
;