2
ausladung,
die
;
zu
2
.
›vor-, überstehender Teil eines Bauwerks, Auskragung‹; dies konnte eine außen am Mauerwerk angebrachte, architektonische Verzierung oder ein Raumvorsprung, z. B. ein Erker sein.
Bedeutungsverwandte:
 12; vgl. ,  6,  1.

Belegblock:

Ermisch, UB Chemnitz (
osächs.
,
1541
):
In herzog Iorgen stube: I runder tisch in der außladung.
Chron. Nürnb. Anm. 4 (
nobd.
,
15. Jh.
):
dieselben prucken besichtigen und ratslagen, ob man einen lust in das wasser zu sehen durch ein ußlaladung (!) oder sunst daselbst gemachen mochte.
Auer, Stadtr. München Anh. (
moobd.
,
1489
):
erstlich das füro kain auszladung alhie niderer dann aines gadens hoch von dem pflaster soll gemacht werden [...]. Es sollen auch zwischen der auszladung und [...] schidmaur [...] zwen gantze ziegelstain [...] gelassen werden.
Opel, Spittendorf ;
Köbler, Ref. Nürnberg
401, 4
;
Lexer, Tucher. Baumeisterb. ;
Schmid, R. Cysat
6, 94
;