auslösung,
die
.
1.
s.  3.
2.
s.  5.
3.
s.  6.
4.
›Kauf, Einlösung von etw.‹ (zu
auslösen
5); metonymisch: ›Geldbetrag, Ertrag eines Grundstücksverkaufs‹.
Bedeutungsverwandte:
(
der
1; vgl. .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1616
):
sollen nichts destoweniger die gemeinßleüth die außlösung haben.
5.
›„Enteignung eines Steuerobjekts um den Preis der zu niedrigen Selbsteinschätzung“‹.

Belegblock:

Rwb (a.
1504
).