ausläuten,
V.
1.
›durch Läuten ein Zeichen geben‹; mit vielen Spezialisierungen, z. B.: ›(das Ende von etw., z. B. einer Veranstaltung) mit Glockengeläut verkünden‹; ›zum Feierabend läuten‹; im Bergbau: ›durch Glockenschläge (den Grubenarbeitern) das Zeichen zum Ausfahren geben‹; ›die Armensünderglocke (bei der Hinrichtung) läuten‹; ›jn. unter Glockengeläute aus der Stadt führen‹; ›jn. durch Trauergeläut ehren‹.Belegblock:
Löscher, Erzgeb. Bergr.
68, 39
(omd.
, 1544
): nachdem die seger ofte eher außlaufen, dan man ausleuth.
Ebd.
808, 1
; Schmid, R. Cysat
6, 94
; Ders., Pilgerreisen.
1957, 430
; Preuss. Wb. (Z)
1, 312
; Dief./Wü.
127
; Schweiz. Id.
3, 1510
; Rwb
1, 1053
; Matzel u. a., Spmal. dt. Wortschatz.
1989, 324
.2.
›(eine Glocke) durch vieles Läuten abnutzen‹.