ausländig,
ausländisch,
auslendig,
auslendisch,
Adj.,
in Bed. 1 auch subst.1.
›von außerhalb eines Bezugsraumes (aus einem anderen Ort, einer anderen Region, einem anderen Rechts- oder Kulturkreis, einem anderen Land) stammend, fremd; ausländisch‹; vereinzelt mit der Nuance ‚fremd, exotisch‘; bisweilen abwertend verwendet, darunter im Sinne von ‚unkultiviert‘; subst.: ›Fremde(r), Ausländer(in)‹; vgl. .
Syntagmen:
a. abtreiber / baum / betler / diener / hausrat / heide / herre / kaufman / keiser / kunde / (kur)fürst / name / pfaffe / sautreiber / singer, a. forderung / historie / kleidung / person / ware, a. gericht / gut / kleid / recht / volk / weib / wort.
Belegblock:
unse erbe ist gekart zu vremdin, unse husir zu uzlendischin.
Vortme were dat sache, dat deser meister, de alsus werdent, eincher aflivich wurde of uzlendisch.
woe aber îemans von ine hinder andere herren ziehen oder sich ane uslendigen, oder die anderer herschaft eigen weren, bestaden wult.
Nachdem der man auslandisch gewest ist [...] ist erstorben [...] und er auch keinen einlandisch erben gehabt habe.
der König Salomo liebete viel auslendischer weiber.
frommen gelerten priestern und die in üweren landen [...] erboren sind und keinem ußlendigen pfaffen lihen.
des Roͤmischen Reichs / welches / [...] entweder gar keinen / oder nur auslaͤndische Keyser gehabt / die sich des Reichs wenig angenommen.
gemischt ist der heilig samen mit den auslendigen frembden heiden.
sy [iherusalem] wart zů einer wonung der auslendischen.
es solle sich keiner oder keine mit einer ausländischen persohn verheirathen.
das sy [...] von einem iedem ußländischen [...] ein krützer vorderen.
So schultheiß, heimbürgen und gericht [...] ein außlendischen zue ainem inwohner [...] wollten annemmen.
hunz di auslendigen volker, als di Ostergoten, Longabardi, di Römer anvechten wurden.
Ziesemer, a. a. O., Jes.
54, 15
; Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
247, 15
; Gille u. a., M. Beheim
124b, 218
; Dinklage, Frk. Bauernweist.
92
; Bell, G. Hager
97
; Müller, Lands. St. Gallen
43, 25
; Graf-Fuchs, a. a. O. ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 557, 6
; Chron. baier. Städte. Regensb. ;
Alberus
K jr
; Preuss. Wb. (Z)
1, 311
; Valli, Königsb. Apostelgesch.
1947, 49
.2.
›auswärtig, im Ausland befindlich, abwesend‹; in der Verbindung a. werden
›auswandern‹.Wortbildungen:
ausländigkeit.
Belegblock:
were dat sache, dat deser meister, de alsus werdent, eincher aflivich wurde of uzlendisch.
wanne der vater magk sich wol des eynen synes mundigen sones sachen ußern, der da ußlendisch unde eyn gewyhet man ist.
haben doch ailff schneyder drey gantze außländige jar
[Verschiebung der Bezugsgröße],
siben wochen unnd fünff tag [...] dran gemacht.