ausklingeln,
ausklingen
V.,
letzteres unr. abl.1.
›erklingen, ertönen; rauschen, plätschern‹.2.
›durch Klingeln, Läuten ein bestimmtes Zeichen geben, etw. bekannt machen‹; speziell: ›zum Essen, zum Heimgang läuten‹.Wortbildungen:
ausklingung