auskünden
(sehr vereinzelt
auskunden
), V.
1.
allg.: ›etw. an die Öffentlichkeit bringen, verkünden, bekannt geben‹, auch mit negativer Konnotation: ›etw. herumerzählen, klatschen‹; ›herumprahlen‹.Bedeutungsverwandte:
(V.) 1 (mehrmals), 3, , 7 (mehrmals), , 2, 1, (s. v. 1), 2, , ; vgl. 3, , 1, 14, 2; zur negativen Konnotation: , 2, , vermäre; vgl. 1
11.Syntagmen:
den dunst, die heimlichkeit / tücke a., der welt etw. a., etw. weit a.
.a) im Bereich des öffentlichen Lebens und des Rechts: ›etw. ausrufen, proklamieren‹.
Syntagmen:
den hof / reichstag / frieden, die busse a., etw. an der kanzel, bei der glocke a.
; ausgekündeter (land)friede
(mehrmals) / ausgekündete (-)ordnung, ausgekündetes mandat
.b) im religiösen Bereich: ›etw. verkündigen, lobpreisen‹.
Syntagmen:
den erenpreis / sieg, die glorie / wirdigkeit, das heiligtum a., etw. offenbar a.
; himmel
(Subj.) etw. a
.Belegblock:
Allg.:
Außkuͤnden. [...]. An tag bringen. Gemein machen. Vnter das gemein volck außbreiten.
All duͤck vnd dunst, list vnd schwartz kunst, | Wird er [Richter] der Welt außkuͤnden.
Zur negativen Konnotation:
das nun hinfür keiner etwas uß dem pot oder handwerck [...] nit schwätzen, ußkünden, noch einicherley gstalt vermären.
Zu a):
Dieweil dann oftgemelter probst [...] den ausgekündten religionfriden unverschampter weis [...] verclagen thut.
Demnach ward der frid allenthalb usskuͤnt.
Zu b):
herre, die himel habent nu auß gekundet dein glorie.
2.
›jn. verhören, von jm. etw. erkunden‹.Belegblock:
wo in der richter nit aus kunt oder möcht retten.