aushinsagen,
V.
›etw. frei heraussagen, etw. (z. B. eine Ware) offen kritisieren‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Auszhinsagen / Reden was eim im hertzen ist. Proloqui. Außtruckenlich vnnd mitt nammen heiter Außhinsagen / vnnd anzeigen was faͤls vñ mangels seye an einer feilen waar / oder an kouffmanschatz.
Schweiz. Id. (a.
1540
).