ausheissen,
V., unr. abl.
›jn. herausfordern, provozieren‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  6.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
hat derselbig pauersman euren statschenken, so er ine darumb angelangt und gemanet hat, mit bosen worten ine ausgeheißen.