aushegen,
V.
1.
›die Hegung aufheben‹.

Belegblock:

2.
›die Sitzung (z. B. eines Gerichtes) einberufen‹; antosem zu 1.

Belegblock:

Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
der mus des ausgehegten dinges warten und dem richter rechtis phlegin.