aushäusig,
Adj.
›auswärtig, aus einer fremden Region oder einem anderen Rechtsbezirk stammend‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
, Hs.
18. Jh.
):
das käme ein ausheusiger man, nicht zu Esch veraidt noch verhulden.