ausgewand,
der
.
›Streifen zwischen zwei Äckern, der bei Bestellung der Felder zum Fahren, namentlich zum Umwenden des Pfluges benutzt werden kann, Pflugwendestelle‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
wo die gewendt in den gemainen veldern an einander ligen und geen, soll er dem andern einen ausgewandten ligen lassen.