ausgewand,
›Streifen zwischen zwei Äckern, der bei Bestellung der Felder zum Fahren, namentlich zum Umwenden des Pfluges benutzt werden kann, Pflugwendestelle‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl.
.
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
(
smoobd.
,
1585
):
wo die gewendt in den gemainen veldern an einander ligen und geen, soll er dem andern einen ausgewandten ligen lassen.