ausgesessen,
part. Adj.,
meist subst.›außerhalb eines Rechtsbezirks wohnend, auswärtig‹;
Syntagmen:
a. bürger / kilchgenosse / märker / untertan
; (subst.:) a. des kreises.
Belegblock:
der seie ein bürger zue Bittenveld oder ein ussgesessner.
solle auch keiner für frembde oder ußgesäßene etwas versetzen.