ausgesessen,
part. Adj.,
meist subst.
›außerhalb eines Rechtsbezirks wohnend, auswärtig‹;
Bedeutungsverwandte:
; ˹, ˺ (zum Subst.).
Gegensätze:
 1.
Syntagmen:
a. bürger / kilchgenosse / märker / untertan
; (subst.:)
a. des kreises.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1603
):
der seie ein bürger zue Bittenveld oder ein ussgesessner.
Ebd. (
1611
):
Wann dann außgeseßnen ein ligends guet erbsweis zuestüende.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 624, 38
(
schwäb.
,
1672
):
solle auch keiner für frembde oder ußgesäßene etwas versetzen.