ausgeisseln,
V.;
zu Geißel
; die Schreibung mit ss
wurde hier ins Lemma übernommen, weil sich in frnhd. Zeit die Homographendifferenzierung von geisel
zu geissel / geisel
anbahnt; vgl. H. Bach, Handb. d. Lutherspr.
.2, 1985, 305
›jn. zur Strafe aus der Stadt hinauspeitschen‹.
Belegblock:
hat man fast arme deif rechtfertiget, dan es waren neulich drei neuer scheffen ingesatzt; andern worden uisgegeisselt.