ausgeisseln,
V.;
zu
Geißel
; die Schreibung mit
ss
wurde hier ins Lemma übernommen, weil sich in frnhd. Zeit die Homographendifferenzierung von
geisel
zu
geissel / geisel
anbahnt; vgl.
H. Bach, Handb. d. Lutherspr.
2, 1985, 305
.
›jn. zur Strafe aus der Stadt hinauspeitschen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  21,
2
 1.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1565
):
hat man fast arme deif rechtfertiget, dan es waren neulich drei neuer scheffen ingesatzt; andern worden uisgegeisselt.