ausgedinge,
das
,der
;–/-Ø.
Belegblock:
Das Erst Jurament voluntariũ ist / daß das vßgeding oder vberkomunge der parthyen so im krieg hangen / vsserthalb des rechtens gestatt wirdet.
2.
›Vorbehalt bei der Übergabe eines Grundstückes, einer Wirtschaft‹; metonymisch: ›Gegenstand eines solchen Vorbehaltes, Altenteil, Leibzucht‹; Belegblock:
wo Peisker oder sein weib vnd kint solch außgedinge begeben vnd vorkeuffen wolten.
nach ihrem apsterben aber sollen solche alle tzugegebene ausgedinge tzu genanttes Fibigers guttern wiederumb [...] anheim fallen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 299
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