ausgabe,
die
;
-Ø/ –.
1.
›Unkosten, Ausgaben‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
 2,  2, (
der
11,  1, ; vgl.  5.
Gegensätze:
 3, .
Syntagmen:
die a. berechen /bezalen
;
a. die einname übertreffen
;
buch / rechnung / summa der a.
;
summierte a.

Belegblock:

Schwartzenbach
M vr
(
Frankf.
1564
):
Rechnung halten. Aller einnam vnd außgab erbar vnd richtige anzeig vñ rechenschafft thun.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
99, 26
(
omd.
,
1548
):
Nach sumirter berckost und ander außgabe sol die huttenkost [...] alleine sumirt [...] werden.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
201, 15
(
thür.
,
1474
):
waz auch Heinrich Smedes bruder [...] schadens emphangen hette, eß were an gerichte addir gerichtiskost addir ußgabe unde zcerunge: solliche ußgabe [...] irstatit ym Hans Smedt.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
das mit fronen und auch uffname und uszgabe billich und geburlich gehandelt sey.
Luther. Hl. Schrifft.
Sir. 42, 7
(
Wittenb.
1545
):
dieser stücke scheme dich keines / [...] Fur einem bösen Weib das deine wol bewaren. [...] Was man jnen mus vnter die hende geben / alles zelen vnd abwegen. Alle ausgabe vnd einname anschreiben.
Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1515
):
Summa aller außgab dicz jar 848 fl.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
113, 16
;
Dietz, Wb. Luther ;
Trübner, Dt. Wb.
1, 174
;
2.
›vermögensrechtliche Abfindung von jm.‹; metonymisch: ›Vertrag, der eine solche Abfindung regelt, Abmachung, Vereinbarung‹;
vgl.  4.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Das ist komen ir rechte muter von Hertzperg und fordert gerade und farende habe nach der ausgabe, als eins dem anderen hat geben XXX behemische schock gr. zu voraus.
Doubek u. a., Schöffenb. Krzemienica (
schles. inseldt.
,
1457
):
von ausgobe is sey faterlich gut ader mutterlich.
Rot
340
(
Augsb.
1571
):
Præbend, Außgab / erhaltung / vnderhaltung / versehung mit speiß.
Trübner, Dt. Wb.
1, 173/4
;
3.
›Vorschlag, These‹;
vgl.  9.

Belegblock:

Rot
342
(
Augsb.
1571
):
Proposition, Ein fürgenomner Sentenz / spruch oder meynung / den man beweren soll. Ein fürschlag / außgab / dauon man disputiren will.