ausflüchtig,
Adj.
1.
›flüchtig, auf der Flucht befindlich‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , , ,  3,  1.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
27, 2
(
Worms
1499
):
wo er [...] an Gericht nit erschynet. so soll ferner wider in als vngehorsamen oder vßflüchtigen [...] procedirt werden.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
die jenen, so der uffrurigen pawrn halben in oder awsserhalb der statt ausfluchtig worden und yetz nit gegenwurtig seind.
hat man hie zw Rotenburg im innern rat der ausschewer und ausflüchtigen bürger halben also gehandelt.
Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
darumb die aussfluchtigen misstetter jr gut verwuͤrckt hetten.
Dietz, Wb. Luther ;
2.
›Ausflüchte suchend‹; in rechtssprachlicher Spezialisierung: ›sich einer rechtlichen Verurteilung durch Appellation oder andere Mittel entziehend‹;
Syntagmen:
a. werden
;
ausflüchtige rede, ausflüchtige wege / worte.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
ist Jorge Drescher darnach allererst des ausgesprochen urteils ausfluchtig worden und hat etwas in einer formen einer appellacion aufbracht.
Maaler (
Zürich
1561
):
Außflüchtig / Der sich etwas zethuͦn wideret / der nit zum zil wil raͤiten. Detrectator.