ausfertige,
der
.
›nachgeborener Sohn von Gehöfern, der sich von seinem Hofherren freigekauft hat‹ (so
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
);
vgl. am ehesten  3.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
14. Jh.
):
werden sie als
Usvertige, Uswendige, Wildfänge, Extranei [...]
bezeichnet [Regestbeleg].