ausetzen,
V.
1.
›etw. (eine Fläche) abweiden‹; in mehrfacher Weise ütr.: ›etw. (z. B. eine Grasfläche) zerstören, ruinieren‹; ›(ein Land) ausplündern‹; ›sich etw. widerrechtlich aneignen‹; Wortbildungen:
ausetzung
Belegblock:
Die bergkschmide sollen weder in der knapschaft eißenkammer noch sonst kein eißen außeczen.
ward das gras, das vor verschnit was, ganz usgeetzet.
2.
›etw. (z. B. Wucherungen) wegätzen‹; auch mit Verschiebung auf die Bezugsgröße, die von Wucherungen befallen ist, dann: ›etw. freiätzen, aufätzen‹; ütr. auf moralische Qualitäten: ›etw. (z. B. das Böse) tilgen‹; Belegblock:
wo ich iet boses da in [hertze] vant, | das etzete ich us, das is verswant.
Aes ustum etzet auß faul fleysch.
Wenn im das arsloch wer zu gewachsen, | So scholt es [pulfer] imß als weit auß etzen, | Das man ainn hellhafen wol drein möcht setzen.