ausertagen,
V.
1.
›jn. mit einer Klage verfolgen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
j. ausertaget sein.
Belegblock:
Scherzius
74
.2.
›etw. vor Gericht durchfechten und zuerkannt erhalten‹.Syntagmen:
ein haus
/ eine Summe Geldes a., etw. mit rechtem gericht a.